Novelis verpflichtet sich, sichere Arbeitsbedingungen für alle unsere Mitarbeiter, Auftragnehmer und Besucher zu schaffen. Als Teil dieser Verpflichtung hat Novelis sieben kritische Verfahren oder „Safety Absolutes“ eingeführt, die zum Schutz vor schweren Verletzungen beitragen sollen. Darüber hinaus sorgt der Novelis Contractor Safety Process in Zusammenarbeit mit Avetta, dem führenden Anbieter von Software für das Risikomanagement in der Lieferkette, dafür, dass Auftragnehmer während ihrer Arbeit auf unserem Gelände sicher bleiben.
Kontrolle gefährlicher Energie (LOTO)
Bevor Wartungs- oder sonstige Arbeiten an Maschinen und Anlagen ausgeführt werden dürfen, müssen diese abgeschaltet und gegen versehentliches Wiedereinschalten gesichert werden.
Maschinenschutz
Alle Schutzvorrichtungen oder -systeme müssen vor dem Betrieb der Maschine betriebsbereit sein. Das Entfernen oder Umgehen von Maschinensicherungen ist strengstens verboten.
Mobile Gerätschaften und Fußgängersicherheit
Nur geschulte, zertifizierte und/oder lizenzierte Mitarbeiter dürfen mobile Gerätschaften bedienen – und nur dann, wenn alle Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und die Ladung die Sicht des Fahrers nicht behindert. Sichere Betriebs- und Fußgängerschutzverfahren müssen jederzeit eingehalten werden.
Betreten von engen Räumen
Mitarbeitern ist es untersagt, einen genehmigungspflichtigen engen Raum zu betreten, bis eine vollständig ausgestellte Genehmigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass alle vorgeschriebenen Sicherheitsbedingungen erfüllt sind.
Sicherheit von Kranen und Hebezeugen
Nur geschulte, zertifizierte und/oder lizenzierte Mitarbeiter dürfen Krane bedienen – und auch nur dann, wenn alle Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und die Last nicht die Sicht des Kranführers behindert. Kranführern ist es untersagt, eine hängende Last über eine Person zu bewegen, und Fußgängern ist es untersagt, sich unter einer hängenden Last aufzuhalten.
Explosionsschutz für geschmolzenes Metall
Mitarbeitern ist es untersagt, einen Schrottstrom zu verunreinigen, und Anlagen zur Verarbeitung von geschmolzenem Metall dürfen nicht bei bekannter Verunreinigung betrieben werden.
Absturzsicherung und -schutz
Arbeiten in Höhen über 1,22 m (4 Fuß) sind nur erlaubt, wenn die Richtlinien zur Absturzsicherung eingehalten werden, die von Standard-Geländersystemen über gesicherte Leitern bis hin zu Ganzkörpergurten und stoßdämpfenden Seilsicherungssystemen reichen.